Die Begutachtung zur Pflegeeinstufung professionell begleiten
Für die ermittlung des Pflegegrades sind die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des Betroffenen ausschlaggebend für den Pflegegrad, der anerkannt wird. Sie und Ihre Mitarbeiter möchten Ihre Kunden unterstützen und müssen auch Begutachtungen begleiten, um befriedigende Ergebnisse zu erzielen.
Ich schule Ihre Führungskräfte und / oder Ihre Mitarbeiter in der Pflege darin, die Begutachtungs-Richtlinien anzuwenden, um so den gerechten Pflegegrad für Ihren Bewohner oder Kunden / Patienten zu erzielen.
Pflegegradcontrolling
Im Rahmen des Pflegegradcontrollings überprüfe ich die Pflegegrade Ihrer Bewohner / Pflegekunden auf Angemessenheit. Ich unterstütze Sie bei zu niedrigen Pflegegraden Ihrer Bewohner / Pflegekunden beim Erhöhungsantrag.
Auf Wunsch übernehme ich das Antragsverfahren und bei Bedarf auch das Widerspruchsverfahren.
Das Pflegegradcontrolling können Sie im Rahmen von umfassenden Prüfungen der Pflegegrade aller Ihrer Bewohner / Pflegekunden buchen oder nur bezogen auf von Ihnen ausgewählte Bewohner / Pflegekunden.
Pflegegradmanagement
Ich schule Ihre Mitarbeiter, langfristig selbst das Pflegegradcontrolling für Ihre Bewohner durchzuführen. Dazu prüfe ich anhand von Stichproben aus jedem Wohnbereich die Pflegegrade von Bewohnern / Patienten auf deren Angemessenheit. Die Prüfungsergebnisse sind die Grundlage für die Schulung Ihrer Mitarbeiter. So stelle ich sicher, dass Ihre Mitarbeiter genau in den Bereichen geschult werden, in denen tatsächlich Mängel bestehen.
Die Schulung erfolgt als Inhouse-Schulung. Sie entscheiden, ob Sie Ihre Mitarbeiter bereichsübergreifend oder wohnbereichsorientiert schulen lassen möchten.
Freiheitseinschränkende Maßnahmen vermeiden
Der Anteil von Bewohnern mit einem gerontopsychiatrischen Krankheitsbild ist in vollstationären Einrichtungen recht hoch. Immer noch werden freiheitseinschränkende Massnahmen als Mittel zur Verletzungsvermeidung bei Stürzen eingesetzt, ohne die vorgegebene Prüfung der Angemessenheit der Mittel durchzuführen. Aber es gilt: freiheisteinschränkende Maßnahmen sollten das letzte Mittel der Sturz- und Verletzungsprophylaxe sein.
Es kann aber auch passieren, dass Pflegekräfte freiheitseinschränkende Massnahmen durchführen, ohne dass ihnen dies bewusst ist, etwa wenn sie einen Bewohner so an den Tisch setzen, dass dieser sich nicht mehr aus eigenem Antrieb weg bewegen kann. Fehlt in solchen oder ähnlichen Fällen die Genehmigung des Bewohners oder Betreuungsgerichts, haben Sie, als Heim- oder Pflegedienstleitung ein Problem!
Hinzu kommt, dass keine oder nur wenige freiheitseinschränkende Maßnahmen ein Qualitätskriterium für Ihre Einrichtung sind.
In diesem Inhouse-Seminar erhalten Ihre Mitarbeiter folgende Kenntnisse:
- welche Alternativen es zu Freiheitseinschränkungen gibt
- was aus pflegerischer Sicht beachtet werden muss
- was aus rechtlicher Sicht beachtet werden muss
- wer zustimmen darf bzw. muss
- wann eine Freiheitseinschränkung wirklich notwendig ist
- wer den Genehmigungsantrag stellt und was dabei zu beachten ist
- wie freiheitseinschränkende Massnahmen dokumentiert werden.
Selbstverständlich stehen die Fragen aus der Praxis Ihrer Mitarbeiter im Mittelpunkt des Seminars. Lesen Sie meinen Artikel zum Thema: Freiheitseinschränkende Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe
Sie haben spezielle Fragen oder finden hier nicht das richtige Angebot? Nehmen Sie mit mir per E-Mail oder Telefon Kontakt auf. Einfach hier klicken!