Die neuen Begutachtungs-Richtlinien
Mit der Einführung der neuen Pflegegrade haben sich die Begutachtungs-Richtlinien und das Formulargutachten zur Einstufung in einen Pflegegrad komplett geändert. Nicht mehr Zeiten und Hilfeformen sind entscheidend für den Pflegegrad, sondern Selbstständigkeit und Fähigkeiten geben nunmehr den Ausschlag für das Maß der Hilfebedürftigkeit, die anerkannt wird. Auch das Vorgehen der Gutachter und damit die Begutachtngssituation haben sich grundlegend geändert. Sie und Ihre Mitarbeiter müssen darauf reagieren, um befriedigende Ergebnisse zu erzielen.
Ich schule Ihre Führungskräfte und / oder Ihre Mitarbeiter in der Pflege darin, die neuen Begutachtungs-Richtlinien anzuwenden, um so den gerechten Pflegegrad für Ihren Bewohner oder Kunden / Patienten zu erzielen.
Pflegegradcontrolling
Pflegegradcontrolling heißt, dass ich die Pflegegrade Ihrer Bewohner / Pflegekunden auf Angemessenheit überprüfe. Ich unterstütze Sie dann bei zu niedrigen Pflegegraden Ihrer Bewohner / Pflegekunden beim Erhöhungsantrag.
Auf Wunsch übernehme ich – für Sie kostenlos – das komplette Antragsverfahren und bei Bedarf das Widerspruchsverfahren.
Das Pflegegradcontrolling können Sie im Rahmen von umfassenden Prüfungen der Pflegegrade aller Ihrer Bewohner / Pflegekunden buchen oder nur bezogen auf von Ihnen ausgewählte Bewohner / Pflegekunden.
Pflegegradmanagement
Ich schule Ihre Mitarbeiter, langfristig selbst das Pflegegradcontrolling für Ihre Bewohner durchzuführen. Dazu prüfe ich anhand von Stichproben aus jedem Wohnbereich die Pflegegrade von Bewohnern auf deren Angemessenheit. Die Prüfungsergebnisse sind dann die Grundlage für die Schulung Ihrer Mitarbeiter. So stelle ich sicher, dass Ihre Mitarbeiter genau in den Bereichen geschult werden, in denen tatsächlich Mängel bestehen.
Die Schulung erfolgt als Inhouse-Schulung. Sie entscheiden, ob Sie Ihre Mitarbeiter bereichsübergreifend oder wohnbereichsorientiert schulen lassen möchten.
Freiheitseinschränkende Maßnahmen vermeiden
Die Anzahl von Bewohnern mit einem gerontopsychiatrischen Krankheitsbild nimmt in vollstationären Einrichtungen stetig zu. Leider werden immer noch freiheitseinschränkende Massnahmen als Mittel zur Verletzungsvermeidung bei Stürzen eingesetzt. Dabei sollten freiheisteinschränkende Maßnahmen das letzte Mittel der Sturz- und Verletzungsprophylaxe sein. Es kann aber auch passieren, dass Pflegekräfte freiheitseinschränkende Massnahmen durchführen, ohne dass ihnen dies bewusst ist, etwa wenn sie einen Bewohner so an den Tisch setzen, dass dieser sich nicht mehr aus eigenem Antrieb davon weg bewegen kann. Fehlt in solchen oder ähnlichen Fällen die Genehmigung des Bewohners oder Betreuungsgerichts, haben Sie, als Heim- oder Pflegedienstleitung ein Problem!
Hinzu kommt, dass keine oder nur wenige freiheitseinschränkende Maßnahmen sind ein Qualitätskriterium für Ihre Einrichtung.
In diesem Inhouse-Seminar erhalten Ihre Mitarbeiter folgende Kenntnisse:
- welche Alternativen es zu Freiheitseinschränkungen gibt
- was aus pflegerischer Sicht beachtet werden muss
- was aus rechtlicher Sicht beachtet werden muss
- wer zustimmen darf bzw. kann
- wann eine Freiheitseinschränkung wirklich notwendig sein kann
- wer den Genehmigungsantrag stellt und was dabei ist zu beachten ist
- wie freiheitseinschränkende Massnahmen dokumentiert werden.
Selbstverständlich stehen die Fragen aus der Praxis Ihrer Mitarbeiter im Mittelpunkt des Seminars. Lesen Sie meinen Artikel zum Thema: Freiheitseinschränkende Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe
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