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Was ein Deal für die Wertschätzung der Pflege bedeutet

26. September 2017 Kommentieren Geschrieben von Heike Bohnes

Bei dem Prozess um einen millionenschweren Abrechnungsbetrug in der Altenpflege hat der vorsitzende Richter des Landgerichts Düsseldorf den neun Angeklagten einen Deal vorgeschlagen: wer gesteht, soll eine mildere Strafe erhalten. Dabei wurde ein Strafrahmen zwischen Bewährungsstrafen und fünf Jahren Haft genannt. Zudem sollten in mehreren Fällen Haftbefehle ausgesetzt werden.

Dieser Vorschlag, der das Thema scheinbar schnell vom Richtertisch bringen soll, zeigt, welche Wertigkeit „Pflege“ in unserer Gesellschaft hat. Die Straftaten, die von den Pflegediensten, die Vertrauensträger sein sollten, begangen wurden, nennen sich gewerbsmäßig und bandenmäßiger Betrug. Eine Straftat, die normalerweise mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet wird. Das Strafmaß von nur fünf Jahren ist für „minder schwere Fälle“ vorgesehen (§ 263 Abs. 5 StGB).

Der Vorschlag des Landgerichts Düsseldorf zeigt, dass die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten, die die Geschädigten des mehrfachen Millionenbetrugs sind, für einen Richter keine große Rolle spielt.

Aus meiner Sicht müsste das Landgericht Düsseldorf ein Exempel statuieren, damit solche Betrügereien auf Kosten der Ärmeren dieser Gesellschaft nicht mehr lukrativ sind.
Das jedoch hätte m. E. auch geheißen, keinen Deal anzubieten, sondern ohne Umschweife  mit größtmöglicher Härte gegen die Betrüger vorzugehen.

Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!

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