Seit dem 01.01.2016 erhalten auch hilfe- und pflegebedürftige Menschen, die (noch) keine Pflegestufe im Sinne der Pflegeversicherung haben, einen Zuschuss zur Kurzzeitpflege, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Kurzzeitpflege heißt dann „Übergangspflege“ und die Kosten werden nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse übernommen. Die Kostenaufteilung ist analog zur Kurzzeitpflege nach SGB XI geregelt. […]