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Schon gewusst? Ihr Anspruch auf Familienpflegezeit

21. Februar 2018 Kommentieren Geschrieben von Heike Bohnes

Wenn sie in einer Firma arbeiten, die mehr als 25 Angestellte hat, haben Sie Anspruch auf die Familienpflegezeit. Das heißt, Sie können Ihre Arbeitszeit während maximal 24 Monaten reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu pflegen.

Ein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung besteht in dieser Zeit nicht. Sie können aber wie bei der Pflegezeit auch, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.

Hinweis: Die sechsmonatige Pflegezeit wird auf die Familienpflegezeit angerechnet. Das heißt, wer die sechsmonatige Pflegezeit in Anspruch genommen hat, kann nur noch 18 Monate Familienpflegezeit nutzen.

Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!

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