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Schon gewusst? Blindengeld für Menschen mit Demenz

18. Dezember 2018 Kommentieren Geschrieben von Heike Bohnes

Am 14.06.2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Menschen mit einer Demenzerkrankung grundsätzlich auch Anspruch auf Blindengeld haben können.

Der Anspruch kann gegeben sein, wenn ein Demenzerkrankter aufgrund seiner Erkrankung Sinneseindrücke kognitiv nicht mehr verarbeiten kann. Dem BSG zufolge besteht Anspruch auf Blindengeld, wenn die Betroffenen aufgrund ihrer Erkrankung keine visuelle Wahrnehmung mehr haben. Dabei ist es aus Sicht der Richter unerheblich, ob eine direkte oder spezifische Sehstörung vorliegt, oder ob aufgrund einer zerebralen Schädigung eine visuelle Wahrnehmung nicht mehr gegeben ist. Allerdings muss der Betroffenen, bzw. sein Stellvertreter, den Umstand der fehlenden, visuellen Wahrnehmung beweisen.

Hinweis: Sie finden das Urteil unter dem Az: B 9 BL 1/17 R

Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!

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