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Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung

28. Januar 2020 Kommentieren Geschrieben von Heike Bohnes

Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung beim Versorgungsamt stellen, fragen Sie sich, was Sie eigentlich davon haben.

Um sich einen Überblick zu verschaffen, besorgen Sie sich am besten eine entsprechende Broschüre eines Sozialverbandes oder einer Behörde.
So ist sichergstellt, dass die Informationen, die Sie erhalten, auch wirklich richtig sind.
Der Sozialverband Deutschland hat eine gut verständliche Broschüre herausgegeben, in der alle Nachteilsausgleiche, die man durch eine anerkannte Schwerbehinderung und / oder die Merkzeichen im Rahmen der Schwerbehinderung erhält.

Tipp: Die Broschüre könen Sie hier herunterladen: Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung

Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!

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