Die Zeitvergütung im ambulanten Bereich konnte noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt werden, da wird sie auch schon wieder abgeschafft.
Zum 01.01.2013 wurde die Zeitvergütung für ambulante Pflegedienste eingeführt. Pflegedienste mussten ihren Kunden vor Vertragsabschluss zwei Kostenvoranschläge erstellen: einen mit den üblichen Leistungskomplexen und die Alternative, die auf dem tatsächlichen Zeitaufwand basieren sollte.
Ab dem 01.01.2015 wird diese Vergütungsform im Zuge des 1. Pflegestärkungsgesetzes wieder abgeschafft. Das heißt, die Pflegedienste sind dann auch nicht mehr verpflichtet, ihren Kunden zwei Kostenvoranschläge zu erstellen.