Nachdem der erste Anlauf zu einem Anti-Korruptionsgesetz gescheitert ist, startet die Bundesregierung einen neuen Versuch. Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der den Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen für alle Heilberufe im Strafgesetzbuch verankern will.
Es soll damit der neue § 299a StGB geschaffen werden, der die “Korruptionslücke” im Gesundheitswesen schließen soll. Verstöße gegen das neue Gesetz sollen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen soll Bestechlichkeit sogar mit bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Anlass für den Anti-Korruptionsparagraphen iat ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus 2012, in dem die Richter entschieden, dass es derzeit nicht illegal ist, wenn Ärzte Geschenke als Gegenleistung für die Verordnung von bestimmten Medikamenten erhalten.
Hinweis: Den Gesetzesantrag können Sie unter dem folgenden Link kostenlos herunterladen: Bundesdrucksache 16/15