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5 Irrtümer über Pflegegrade

10. September 2019 Kommentieren Geschrieben von Heike Bohnes

Wenn es um einen Pflegegrad geht, dann gibt es viele – teilweise  kuriose – Informationen, die Hilfesuchende erhalten.

  1. Irrtum: Die gleiche Diagnose führt zum Anspruch auf den gleichen Pflegegrad.
    Nicht selten vergleichen sich Hilfebedürftige mit anderen Hilfebedürftigen und stellen dann fest, dass sie die gleiche Diagnose haben. Der vermeintlich logische Schluss ist dann, dass sie denken, auch den gleichen Pflegegrad erhalten zu müssen.
    .
    Tatsache: Über einen Pflegegrad entscheidet eine Diagnose nur nachrangig. Nicht jeder, der einen Schlaganfall hatte, hat auch die gleichen körperlichen Einschränkungen.
    Für den Pflegegrad ist nicht allein die zugrundeliegende Diagnose entscheidend, sondern entscheidend sind die Einschränkungen in der Selbstständigkeit, die daraus in festgelegten Bereichen, wie etwa der Körperpflege und Mobilität,  folgen.
    .
  2. Irrtum: Der Schwerbehindertenausweis hat Einfluss auf den Pflegegrad.
    Tatsache:
    Weder der Grad der Schwerbehinderung, noch eines der Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis haben eine Auswirkung auf den Pflegegrad.
    .
  3. Irrtum: Hauswirtschaftlicher Hilfebedarf führt zu einem Pflegegrad.
    Tatsache: Personen, deren Hilfebedarf überwiegend im hauswirtschaftlichen Bereich liegt, erhalten zumeist keinen Pflegegrad. Mit etwas Glück kann aufgrund der körperlichen Einschränkungen eventuell der Pflegegrad 1 erzielt werden.
    .
  4. Irrtum: Der Gutachter muss bei der Begutachtung alle Kriterien des Begutachtungsinstruments (NBA) dezidiert abfragen.
    Tatsache: Der Gutachter muss alle Kriterien des NBA bewerten und einschätzen. Wie er sich den persönlichen Eindruck allerdings verschafft, ist erst einmal seine Sache. Es gibt keine direkte Vorschrift, die besagt, dass der Gutachter den Fragenkatalog gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen komplett durchgehen müsste.
    .
  5. Irrtum: Die Pflegekasse kann den Pflegegrad unabhängig vom Gutachters bestimmen.
    Immer noch behaupten manche Gutachter, dass gar nicht sie den Pflegegrad bestimmen würden, sondern die Pflegekasse.
    .
    Tatsache: Das stimmt so nicht. Die Pflegekasse folgt in aller Regel der Empfehlung des Gutachters. Wenn sie von dieser Empfehlung abweicht, dann kann sie dies problemlos zu Gunsten des Versicherten machen, etwa wen die Punktzahl sehr nah an einem höheren Pflegegrad liegt.
    Würde sie zum Nachteil des Versicherten abweichen, würde dies für die Kasse Ärger bedeuten.
    Insofern kann man durchaus behaupten, dass der Gutachter den Pflegegrad bestimmt.

Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!

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